Offener Brief an den Bundespräsidenten

Absender

dem Adressaten bekannt

 

16.01.2024

 

 

Einschreiben

Herrn

Bundespräsident Steinmeier

Spreeweg 1

 

10557 Berlin

 

 

Sehr geehrter Herr Steinmeier,

 

behauptet jemand:

 

Der Bundespräsident pfeift auf das Grundgesetz, wenn es für ihn und seine Buddies opportun ist.

 

dann ist er auf dünnem Eis.

 

Außer, wenn es stimmt. Dann ist wohl eher eine Kuh vom Eis zu holen.

 

Ich bin mir sicher, daß ich obiges straflos veröffentlichen kann und darf. Ich stehe sozusagen neben dieser Kuh auf dem Eis. Umseitig ist ein erster Teil meiner Ausarbeitung.

 

Wäre es möglich, daß wir hierüber sprechen?

 

 

 

 

Viele Grüße

 

 

 

 

 

Update 15.04.2024: Er pfeift weiter.

Update 06.12.2024: Ihm war sogar der Streit (§ 72 ZPO) verkündet worden.

                                 Er kam aus gutem Grund nicht zum Termin.

Update 20.12.2024: Er pfeift weiter.

Update 21.12.2024: Eingang Urteil Amtsgericht.

                                 Es wurde nicht festgestellt, daß der Offene Brief gesetzeswidrig ist.

Update 21.01.2025: Es kommen die Fakten.

Update 23.01.2025: Kleinere Korrekturen.

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Artikel 3 Grundgesetz


      1. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

      1. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. ….....

      2. Niemand darf wegen seines Geschlechtes …...... benachteiligt werden


Es darf somit kein Gesetz erlassen werden, welches Männer und Frauen ungleich behandelt. Das gilt auch für „kleine“ Gesetze, wie Verordnungen, Erlasse, Ausschreibungen usw. also für alles staatliche. Religiöses, wie z.B. die Priesterweihe ist ausgenommen.



Aufgaben des Bundespräsident


Der Bundespräsident hat überschaubare Aufgaben, hat also eigentlich nicht viel zu tun. Er zeichnet die Bundesgesetze gegen, ernennt Offiziere der Bundeswehr und verleiht Orden.


Eigentlich heißt es, er sei der Hüter der Verfassung. Oder man hofft es.


Die Buddies


Oskar Prinz von Preußen und die Mitglieder des Vereins „Balley Brandenburg des Ritterlichen Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem, genannt der Johanniterorden“


Die Mißachtung Artikel 3 Grundgesetz


Der Verein Johanniter Orden schließt laut Satzung Frauen als Mitglieder aus. Zudem ist dieser Verein, der behauptet, die im Jahre 1382 selbständig gewordene Balley Brandenburg des Ritterlichen Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem zu sein, erst 1852 gegründet worden und monarchistisch. Er ist also kein Ritterorden, erst recht kein Kreuzritterorden.

Der Vereinsvorsitzende (auch Herrenmeister) Oskar Prinz von Preußen läßt sich mit Seine Königliche Hoheit anreden und bezeichnen. Nicht nur vereinsintern bzw. ordensintern, sondern auch innerhalb der vom Orden beherrschten Unternehmungen und Vereinen, wie Johnaniter Unfallhilfe, Johanniter Schwesterschaften, Johanniter Hilfsgemeinschaften. Die Monarchie wurde in Deutschland 1918 abgeschafft.

1957 wurde das Ordensgesetz beschlossen. Außerordentliche Leistungen, Taten usw. sollen geehrt werden.

Orden und Ehrenzeichen können nur vom Bundespräsidenten oder mit seiner Genehmigung gestiftet und verliehen werden.

1959 (Art. 3 GG gab es da schon) genehmigte der Bundespräsident Theodor Heuß, daß der Verein Balley Brandenburg des Ritterlichen Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem, genannt Johanniterorden eigene Orden verleihen darf. Ohne auf Einhaltung der Bestimmungen des Grundgesetzes zu achten. Die Satzung mußte vorgelegt werden und war dem Bundespräsidenten bekannt. Die Orden sind – wie der Verein selbst – nicht historisch. 1959 wurden die Orden neu erfunden. Noch in der Zeit der wirklichen Balley waren sie als Brosche Teil der Uniform, dann nach Auflösung des Ritterordens gab es den Preussischen Verdienstorden. Zu keinem Zeitpunkt vor 1959 hatten der Johannitererorden oder die richtige Balley das Recht, Verdienstorden zu verleihen.

Vereinsmitglied, zunächst als Ehrenritter, dann als Rechtsritter, dürfen nur evangelische Männer werden. Orden werden nur Vereinsmitgliedern, also den Rittern, verliehen.

Ob der Verein Johanniterorden verfassungswidrig ist, weil er Frauen nicht aufnimmt , soll hier nicht beleuchtet werden. Aber das Recht, Orden nur an evangelische Männer zu verleihen, ist gegen die Verfassung. Und die Erlaubnis des Bundespräsidenten ist zu hinterfragen.

Durch die Genehmigung des Bundespräsidenten stehen die Ritter-Orden des Vereins Johanniterorden den Ehrungen für außerordentliche Taten gleich. Evangelische Männer, die gern Ritter sein möchten, werden geehrt wie Lebensretter.


Welcher Bundespräsident ist gemeint


Eigentlich sind alle gemeint, doch einige ragen besonders heraus. Sie waren aktiv. Nachfolgend in der Wertung ihres „Herausragens“ und der Parteien, die ihn gewählt hatten. Denn die Bundesversammlung kommt zum dominierenden Teil von der Regierungskoalition.


      1. Theodor Heuß                    CDU, CSU

      2. Joachim Gauck                   SPD,CDU, CSU, FDP, Grüne

      3. Frank-Walter Steinmeier     SPD,CDU, CSU, FDP, Grüne

      4. Gustav Heinemann             SPD, FDP

      5. Richard von Weizsäcker     CDU, CSU


Diese fünf Bundespräsidenten haben sich mit der Angelegenheit befaßt und hätten bei einer eigentlich zu erwartenden grundgesetzlichen Prüfung korrigieren können.


- Theodor Heuß genehmigte, daß der Verein Johanniter evangelischen Männern Orden nach dem OrdenG verleihen darf, obwohl das Frauen ausschließt.

- Joachim Gauck ist Ehrenmitglied des Vereins und laut eigener Rede gern mit ihnen zusammen.

- Frank-Walter Steinmeier hat über 1 Jahr detaillierte Kenntnis und Hinweise aber nichts unternommen.

- Gustav Heinemann hat Änderungen der Satzung und damit weiterhin das Verleihen von Orden nur an evangelische Männer genehmigt.

- Richard von Weizsäcker hat Änderungen der Satzung und damit weiterhin das Verleihen von Orden nur an evangelische Männer genehmigt.


Die anderen sieben waren untätig und ließen die Diskriminierung weiter zu.


Rolle der Bundesregierung


Anordnungen und Verfügungen des Bundespräsidenten bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler oder durch den zuständigen Bundesminister.


Vergütung des Herrenmeisters (oder wirklich nur ehrenamtlich?)


In Interviews hinterläßt Oskar Prinz von Preußen die Informationen, daß er eine „Art ehrenamtlicher Aufsichtsratsvorsitzender“ sei. Er ist als Medienberater tätig.

Es existiert für die Zeit ab 1810 wenig Nachweise über Einkommen von Herrenmeister und Kommendatoren.

Der damalige Herrenmeister erhielt bis 1810 jährlich 50.000 Thaler; heute wären das 2.415.000 €. Außerdem erhielt er einen bedeutenden Teil der Gebühren aus den Ritterschlägen. Laut Bundesbank hat ein Thaler von 1811 am 1.1.2024 einen Wert von 48,30 Euro.

Als Entschädigung seines verlorenen Einkommen erhielt August Ferdinand Prinz von Preussen als ehemaliger Herrenmeister nach der Auflösung der Balley eine jährliche Pension von 36.500 Thaler vom Königreich Preussen; in Euro 1.762.950 €.

6 Kommendatoren erhielten gesamt eine jährliche Pension von 26.800 Thaler; in Euro 1.294.440 €.


Was damals schon lukrativ war, ist es auch heute noch.


Heutige Bedeutung des Johanniterordens


Der Johanniterorden ist im sozialen Bereich tätig. Er beherrscht diverse Gesellschaften und Vereine. Gemeinsam erhalten diese öffentliche Aufträge und Leistungen in Milliardenhöhe.


Hintergrund zum Johanniterordens


Der Verein „Balley Brandenburg des Ritterlichen Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem, genannt der Johanniterorden“ mit Sitz in Berlin behauptet, dieselbe Balley zu sein, die im Vergleich zu Heimbach am 11. Juni 1382 vom Ritterlichen Orden St. Johannis (heute Malteserorden) abgetrennt wurde. Die Mitglieder des heutigen Vereins Johanniterorden möchten gerne Kreuzritter sein.

Der Verein ist kein Ritterorden.

Am 11. Juni 1382 verselbständigte sich tatsächlich die Balley Brandenburg des Johanniterordens vom souveränen ritterlichen Orden St. Johannis vom Spital zu Jerusalem. Und seit 1544 gab es in Brandenburg die ersten verheirateten Kommendatoren. Die Balley Brandenburg blieb weiterhin Teil des Gesamtordens.

Ende 1810, bis Mai 1812 hob der Preußische König Friedrich Wilhelm III die Balley auf. Das geschah jedoch nicht aufgrund seiner königlichen Autorität, sondern aufgrund des Verzichtes und der Vollmacht durch den amtierenden Herrenmeister des Ordens August Ferdinand von Gottes Gnaden Prinz von Preußen etc.

Der Herrenmeister hat um die Auflösung selbst gebeten.

Am 23. Mai 1812 bestätigt der Preußische König, daß die gänzliche Auflösung der Balley, und schuf den Königlich Preußischen St. Johanniter (Verdienst-)Orden.

Am 15 Oktober 1852, also 50 Jahre später gründete der neue König Friedrich Wilhelm IV den preußischen St. Johanniter Orden. Dies erfolgte über ein königliches Edikt, dort bezeichnet als Wiederherstellung.

Einen Wiederherstellung ist nicht möglich, da die Balley aufgelöst wurde. Der preußische König hatte keine Befugnisse. Diese lagen beim ja immer noch bestehenden Mutterorden (heute Malteserorden); oder beim Papst

Der Johanniter Orden, der heute in Deutschland aktiv ist, ist ein am 15.10.1852 gegründeter Verein. Darum ist er auch ein Verein nach altem Recht. Das sieht auch der Mutterorden (Malteser) so. Denn dieser verweigerte die Annahme der Gelder und Umlagen, die eine richtige Balley hätte zahlen müssen.

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